Die Mitglieder des Schulvorstandes entscheiden u. a. über den von der Schulleiterin/dem Schulleiter aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen.
Zusätzlich bestimmt er über die Werbung und das Sponsoring in der Schule sowie für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG.