Unsere Schulordnung

Unsere Schülerinnen und Schüler haben unterschiedliche Nationalitäten, Kulturen und Religionen und jeder hat das Recht anders zu sein.
Das erfolgreiche Arbeiten und Zusammenleben in unserer Schule ist nur möglich, wenn bestimmte Regeln von allen eingehalten werden.

  • Wir setzen uns dafür ein, dass jeder ohne Angst in die Schule kommen kann!
  • Wir sind höflich miteinander, beleidigen uns nicht und lästern nicht über andere!
  • Wir wollen ohne Gewalt auskommen und lösen Schwierigkeiten durch Gespräche!
  • Wir respektieren die Grenzen der anderen und fassen niemanden an, der das nicht möchte!
    Wir helfen einander!
  • Wir achten das Eigentum der anderen und nehmen uns gegenseitig keine Sachen weg!
  • Wir kommen pünktlich und regelmäßig zur Schule!
  • Wir unterlassen alles, was den Schulbetrieb stört oder dem Ansehen unserer Schule schadet!
  • Wir achten darauf, dass die Schule ein gepflegter und aufgeräumter Arbeitsraum für uns alle ist!

Jeder hat das Recht, Mängel durch praktische Vorschläge beheben zu helfen, nicht aber, sich über geltende Regeln hinwegzusetzen. Jeder in der Schule ist aufgefordert (in der SV, EV und der Gesamt-
konferenz) für ihre Einhaltung zu sorgen und zur Weiterentwicklung der Schulordnung beizutragen.

Regelungen

1. Umgangsformen

Wo viele Menschen zusammenkommen, sollten normale Umgangsformen für jeden Einzelnen von uns selbstverständlich sein. Dazu gehört, dass wir

a) vor dem Unterrichtsbeginn Musik und Handy ausstellen, sowie die Kopfhörer wegpacken.
b) während des Unterrichts kein Kaugummi kauen und gebrauchte Kaugummis in den Abfall werfen.
c) die Jacke ausziehen und die Mütze absetzen.
d) die Füße nicht auf Sitzgelegenheiten legen.
e) in dem gesamten Schulbereich nicht auf den Boden spucken, weil das unhygienisch ist.
f) nicht mit Gegenständen wie z. B. Schneebällen werfen, denn die Verletzungsgefahr ist zu groß.
g) nur auf dem Schulhof mit dem Ball spielen.
h) Abfall in die dafür vorgesehenen Müllbehälter entsorgen und helfen, Müll zu vermeiden.

2. Unterricht

a) Unser Unterricht beginnt um 7.50 Uhr.
b) Wir stehen zur Begrüßung auf.
c) Wir verhalten uns so, dass wir niemanden am Lernen hindern.
d) Nach den Pausen und in Freistunden betreten wir den Unterrichtsraum erst, wenn sichergestellt ist, dass der vorherige Unterricht beendet wurde.
e) Bei Raumwechsel durch Fach- oder Kursunterricht nehmen wir die Schultasche mit.
f) Lehrkräfte und Schüler sind gleichermaßen verpflichtet, alle Unterrichtsstunden pünktlich zu beginnen. Die Lehrerin/der Lehrer beendet die Stunde.
g) Wir essen und trinken während des Unterrichts nur mit Erlaubnis des/r Lehrers/in.
h) Wir dürfen den Unterricht und unseren Arbeitsplatz nicht ohne Genehmigung verlassen.
i) Voraussetzung für erfolgreichen Unterricht ist, dass wir unser Arbeitsmaterial vollständig dabei haben, regelmäßig unsere Hausaufgaben anfertigen und mitbringen und uns aktiv am Unterricht beteiligen.
j) Nach Unterrichtsschluss verlassen wir den Raum sauber und ordentlich, stellen die Stühle hoch und schließen die Fenster. Die zuständige Lehrkraft verlässt den Raum erst, wenn dies sichergestellt ist.
k) Wir Schüler informieren unsere Eltern über anstehende Klassenarbeiten und ihre Benotung.
l) Die als Notausstieg gekennzeichneten Fenster dürfen nur in Anwesenheit des Lehrers geöffnet werden.

3. Pausen

Die 5-Minuten-Pausen sind für Lehrer- bzw. Raumwechsel bestimmt, also nicht um zum Kiosk zu gehen. In den großen Pausen, 9.25 – 9.45 Uhr und 11.20 – 11.40 Uhr, verlassen wir die Räume und begeben uns auf die für die Hauptschule bestimmten Außenbereiche oder Aufenthaltsbereiche im Gebäude.

Den Anordnungen aller Mitarbeiter des Schulzentrums (unabhängig von ihrer Schulzugehörigkeit) ist in jedem Fall zu folgen.

Wir dürfen uns in den Pausen nur in den Bereichen aufhalten, die zu unserer Schule gehören.

4. Cafeteria

Für die Cafeteria gelten besondere Sicherheitsvorschriften:
a) Schüler, die nicht in der Cafeteria arbeiten, stellen dort keine Taschen hin und legen keine Jacken ab.
b) Zutritt haben nur Schüler, die in der Pause Cafeteriadienst haben.
c) Wir sind höflich zu den Cafeteriamitarbeitern, sie opfern ihre Pausen für uns.
d) Wir sind ehrlich den Mitarbeitern der Cafeteria gegenüber und bedrohen sie nicht.
e) Der Verkauf findet nur bis zum ersten Klingeln der großen Pausen statt.

5. Verlassen des Schulgeländes

Nur mit Genehmigung einer Lehrkraft dürfen Schüler das Schulgelände während der Pausen und der Unterrichtszeit verlassen.

6. Information und Beratung

Bei fachlichen Fragen, aber auch persönlichen Problemen können wir grundsätzlich alle Lehrkräfte ansprechen. Wenn wir uns durch eine Lehrerin/einen Lehrer benachteiligt fühlen, wenden wir uns an die Betreffende/den Betreffenden oder an die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer. Selbstverständlich sind auch der/die Vertrauenslehrer/in, die Schulleitung, der/die Beratungslehrer/in, unsere Schulsekretärin oder die Sozialpädagogin Ansprechpartner. Auch die Schüler- sowie die Elternvertretung können helfen. Alle Gespräche sind natürlich vertraulich.

7. Gestaltung der Räume

Mit dem Klassenlehrer spricht die Klasse ab, wie der Klassenraum gestaltet werden soll. Dabei achten wir darauf, dass die Räume nicht beschädigt werden und dass wir nichts anbringen, das

a) Einzelne verletzt.
b) gegen allgemein geltende Regeln des Anstandes verstößt.
c) die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands gefährdet.

Kurse und Arbeitsgemeinschaften verlassen die von ihnen benutzten Räume in einwandfreiem Zustand. Übrigens: Jeder kann Abfall wegräumen, auch wenn er ihm nicht gehört. Die Gestaltung eines Klassenraumes durch die Stammklasse darf nicht beschädigt oder zerstört werden.

Jeder Schüler ist für das Mobiliar und die Materialien in den Unterrichtsräumen mitverantwortlich. Beschädigungen müssen sofort dem Fach- oder Klassenlehrer gemeldet werden.

8. Besondere Räume

a) Aufenthaltsraum
Die Pausenhalle steht uns vor und nach dem Unterricht zur Verfügung.

b) Turnhalle und Sportplätze
Für die Benutzung der Turnhallen gelten die Bestimmungen der städtischen Hallenordnung. Aus Sicherheitsgründen dürfen die Turnhallen und Sportplätze nur unter Aufsicht einer Lehrkraft betreten werden. Wir gehen in Begleitung einer Lehrkraft zur Turnhalle. Treffpunkt ist der Platz vor dem Eingang zur Bücherei. Die Geräte dürfen wir nur in Gegenwart und auf Anordnung einer Lehrkraft benutzen.

c) Fachräume
Die Fachräume für Physik, Chemie, Biologie, Technik, Hauswirtschaft, Textiles Gestalten, Gestaltendes Werken und Informatik dürfen nur unter Aufsicht einer Lehrkraft betreten werden.

d) Bücherei
Für die Benutzung der Bücherei gilt die Büchereiordnung.

e) Sekretariat
Das Sekretariat ist für uns in den großen Pausen geöffnet.

f) Lehrerzimmer
Die Lehrkräfte werden im Lehrerzimmer nur in dringenden Fällen aufgesucht.

g) Toiletten
Die Toiletten sind sauber zu verlassen.

9. Fahrräder und Mofas

a) Fahrräder stehen nur im bewachten Fahrradstand oder im Fahrradständer der RS.
b) Für unsere Mofas ist ein spezieller Stellplatz auf dem Parkplatz ausgewiesen.
c) Aus Sicherheitsgründen ist das Fahren mit Mofa und Fahrrad auf dem Schulgelände untersagt.

10. Wertgegenstände

Für mitgebrachtes Geld und Wertgegenstände ist jeder selbst verantwortlich. Die Schule und der Schulträger (Stadt Wolfsburg) übernehmen für abhanden gekommene Wertgegenstände keine Haftung. Bei Diebstahl wird kein Wertersatz geleistet, also lassen wir Geld und Wertgegenstände nie unbeaufsichtigt.

11. Rauchen, Alkohol und Drogen

a) Das Rauchen im Schulgebäude sowie auf dem Schulgelände ist verboten.
b) Der Konsum von Alkohol und sonstigen Drogen ist verboten.
c) Diese Verbote gelten auch auf Klassenfahrten, sowie für Klassen- und Schulfeste.

12. Erkrankung und Beurlaubung

Kann eine Schülerin/ein Schüler die Schule nicht besuchen, muss die Schule oder der Klassenlehrer am ersten Tag durch einen Erziehungsberechtigten benachrichtigt werden. Spätestens drei Tage nach der Erkrankung muss eine schriftliche Entschuldigung abgegeben sein. Ein Arztbesuch sollte nach Möglichkeit nur für nachmittags vereinbart werden.

Beurlaubungen vom Unterricht sind vorher schriftlich über den Klassenlehrer zu beantragen. Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Schulferien können nicht genehmigt werden.

13. Verhalten bei Gefahr

Wir informieren sofort eine Lehrkraft und befolgen deren Anweisung (siehe auch Sicherheitskonzept der Schule).

14. Schul-/Klassenfeiern und Schulveranstaltungen

Bei allen Feiern ist die Aufsicht durch eine Lehrkraft immer erforderlich. Die Aufsicht kann nicht an Schüler oder Eltern delegiert werden. Ausnahmen regelt die Schulleitung. Der Hausmeister ist rechtzeitig zu informieren. Die Teilnahme an Schulveranstaltungen ist Pflicht.

15. Sonderregelungen

Alle notwendigen Sonderregelungen werden durch Lautsprecher oder Hausmitteilung bekannt gegeben. Jeder Schüler ist verpflichtet, den Vertretungsplan täglich anzusehen.

16. Hausrecht

Die Schulleitung hat das Hausrecht und kann Hausverbot erteilen.

Diese Schulordnung wurde von der Gesamtkonferenz am 20.03.2006 beschlossen.

Lehrer Lämpel